Die Mitgliedschaft in der Georg Büchner Gesellschaft steht allen am Werk Büchners interessierten Personen und Institutionen offen.
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können alle Personen und Institutionen werden, die die Zwecke des Vereins unterstützen oder an ihnen Interesse haben, die Satzung anerkennen und regelmäßig den Mitgliedsbeitrag entrichten. Die Mitgliedschaft kann per E-Mail oder postalisch beantragt werden, über die Aufnahme entscheidet die jährliche Mitgliederversammlung.
→ Download: Mitgliedschaftsantrag
Satzung
Die Georg Büchner Gesellschaft ist beim Amtsgericht Marburg als Verin eingetragen. Die Satzung in der aktuellen Form steht zum Download bereit.
→ Download: Satzung
Spenden
Die Georg Büchner Gesellschaft ist als gemeinnützig anerkannt; Mitgliedsbeiträge und Spenden können daher steuermindernd geltend gemacht werden, dazu genügt i.d.R. die Vorlage der Zuwendungsbestätigung sowie des entsprechenden Buchungsbelegs beim Finanzamt. Auf Wunsch bestätigen wir Ihnen Ihre Beitragszahlung auch individuell.
→ Download: Zuwendungsbestätigung
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 EUR für berufstätige Mitglieder; für Studenten und nichtberufstätige Mitglieder beträgt der jährliche Vereinsbeitrag 10 EUR. Die Entrichtung des Vereinsbeitrags berechtigt zum erheblich verbilligten Bezug der Publikationen des Vereins.